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Winterdienst

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WINTERDIENST

Der nächste Winter kommt!

Draussen ist es eiskalt und in der Nacht gab es Neuschnee. Auf dem Bürgersteig vor Ihrem Grundstück ist es spiegelglatt...
Lassen Sie die ungeliebte Arbeit des Winterdienstes von uns erledigen!
Eigentümer sind per Kommunalsatzung und Gesetz zur Freihaltung der Bürgersteige und Hauseingänge von Schnee und Eis verpflichtet. Wir räumen in Ihrem Auftrag und übernehmen die Haftung der beauftragten Flächen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht über unsere Haftpflichtversicherung.

Buchen Sie jetzt unseren Winterdienst für Ihr Privatgrundstück oder Firmengelände! ... auch als Urlaubsvertretung während Ihrer Abwesenheit.

Ich unterbreite Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Ihr Sven Langhoff